Entlastungsbetrag
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 1 von 131 € je Monat
Angesparter Anspruch aus den Vormonaten bzw. dem Vorjahr möglich
Verhinderungspflege
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 2 von bis zu 1.685 € pro Jahr
Durch Kombination mit Kurzzeitpflege 2.528 € pro Jahr möglich
Ab dem 01.07.25 kann das gesamte Budget der Kurzzeitpflege für die Haushaltshilfe
genutzt werden
Ärztliche Verordnung
Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab
Unterstützung der Familien nach Unfällen, Operationen, Geburt oder bei Schwangerschaft
Eine Verordnung vom Arzt muss vorliegen
Pflegegeld/Selbstzahler
Wir rechnen direkt mit Ihnen oder Ihren Angehörigen ab
Pflegegeld ab 347 € (Pflegegrad 2) pro Monat